Aufmaß für Ihre Sicherheit als Vermieter

Laut neusten Erhebungen der Dekra sind ca. 80 % der Wohnflächenberechnung (en) und damit die in Mietverträgen angegebene Wohnfläche in Deutschland fehlerhaft und bieten daher eine falsche Grundlage für die Abrechnung der Betriebskosten / Nebenkosten.

 

Verhindern Sie Streitereien wegen einer Differenz zwischen vereinbarter und tatsächlicher Wohnungsgröße!

 

In den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs taucht des Öfteren die „magische Grenze“ von 10 Prozent auf. Beispielsweise liegt erst dann ein Mangel vor, wenn die tatsächliche Wohnungsgröße mindestens 10 Prozent unter der liegt, die im Mietvertrag angegeben ist. Auch die Betriebskosten richten sich nur dann nach der tatsächlichen Fläche, wenn diese 10 Prozent kleiner ist, als vereinbart.

 

Wenn Sie eine unabhängige Wohnflächenberechnung für Ihre Immobilien nach der richtigen Berechnungsverordnung erhalten wollen, sollten Sie einem Fachmann vertrauen.

 

In Kooperation mit unserem diplomierten Fachmann, bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:

 

 

Kontaktieren Sie uns unter 0611 - 23 88 52 8 oder vie Email unter