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Ihr Nutzen aus der Bewertung

Kurz gesagt sorgt ein Gutachten für Klarheit und dies gerichtsfest! 

 

Als Verkäufer!

Fällt es meistens sehr schwer eine Klarheit über den Verkehrswert zu bekommen. Mit einem klaren Verkehrswert Ihres Objektes verhandeln Sie härter, lassen keinen Zweifel an Ihren Vorstellungen aufkommen. Sie müssen immerhin einer Flut von Argumenten standhalten, die nur den Zweck der Preisreduktion verfolgt. 

Als Erbe oder begünstigter! 
Die Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer ist gegenüber dem Finanzamt neu argumentierbar (Niederstwertprinzip) und kann u.U. Steuern sparen helfen. 

Als Geschäftsführer einer Gesellschaft!
Sie  müssen seit dem Jahr 2005 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) bilanzieren. Hierzu ist eine Neubewertung Ihres Sachanlagevermögens einschließlich des Immobilienvermögens notwendig. Um den Fair Value des Grundstückspaketes zu bestimmen, ist die Sachkunde eines professionellen Gutachters gefragt. 

Bei der Erbengemeinschaft! 
Enthält die Erbmasse gem. Testament eine Immobilie schafft ein Verkehrswertgutachten Klarheit über Ihre Ansprüche. Ggf. ist das Erbstück sehr viel mehr wert, als ursprünglich in Verfügungen, Testamenten oder Erbverträgen erklärt wurde. 

Als Immobilienanleger!
Der Erfolg Ihrer Erwerbsentscheidungen, die erfolgreiche Performance Ihres Fonds oder die Rendite des von Ihnen verantworteten Portfolios oder auch eine Risikoabwägung des eingesetzten Kapitals muss gut bedacht sein. Von einem Immobiliensachverständigen erhalten Sie kostengünstig vielfache Einzelbewertungen.


Als Inhaber von Gewerbeimmobilien! 
Sie vermieten und wissen aus Erfahrung, dass entsprechende Mietanpassungen immer wieder Grund für gerichtliche Auseinandersetzungen sind. Um hier Gerichtskosten und vor allem Zeit zu sparen, ist eine Schiedsgutachterabrede ein sinnvolles Mittel. Sie sparen Geld durch die Geschwindigkeit des Verfahrens, da Sie einen beschleunigten Cashflow generieren, der Zinsen sparen kann. 

Als Insolvenzverwalter!
ist für Sie ggf. nicht nur der Zerschlagungswert eines Unternehmens mit Immobilienvermögen maßgebend, sondern u.U. auch mit Blick auf die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens eine Immobilienbewertung notwendig, die diese Fortführung auch unter immobilienwirtschaftlichen Gesichtspunkten (Fortführungswert – Going Concern) betrachtet. Diese Arten von Immobilien besitzen häufig eine eingeschränkte Drittverwendungsfähigkeit. Sie sind für diese Unternehmen deshalb meist werthaltiger als für den freien Markt und müssen hier in Anlehnung an den Verkehrswert gem. § 194 BauGB betrachtet werden. 

Als Vermieter!

 

Ihre Nachbarn vermieten Wohnungen, anscheinend erfolgreicher und teurer als Sie selbst. Jetzt wollen Sie Ihrem Mieter eine Mieterhöhung offerieren. Dieser lehnt eine Mieterhöhung ab, mit der Begründung, dass andere Wohnungen in dem Quartier einen besseren Standard aufweisen und die Wohnungsmietpreise ohnehin in den letzten Jahren stagniert sind. Ein Mietwertgutachten hilft Ihnen, Ihre Mietwohnung am Markt zu vergleichen und im Zweifel auch eine Mieterhöhung gerichtlich durchzusetzen. 

Als Käufer!
Sie haben eine Immobilie entdeckt, welche Sie demnächst erwerben wollen. Durch eine sachverständige Standortanalyse und ein Verkehrswertgutachten oder eine Marktwerteinschätzung erhalten Sie selbst einen Einblick zum Marktgeschehen um „Ihr“ Objekt. Wir werden Ihnen bei Ihren Erwerbsentscheidungen hilfreich zur Seite stehen.

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